FAQ & Hilfe

Häufige Fragen auf einen Blick

Antworten zu Terminen, Verordnung, Kosten und Praxisablauf. Ist Ihre Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns einfach – wir helfen gerne persönlich weiter.

Wichtig: Absagen bitte mindestens 24 Stunden vorher

Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab – telefonisch (gerne auch auf dem Anrufbeantworter, falls wir nicht persönlich erreichbar sind) oder per E-Mail. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen stellen wir Ihnen den Gegenwert der Behandlungseinheit privat in Rechnung, es sei denn, der Termin kann kurzfristig mit einem anderen Klienten besetzt werden – das versuchen wir in solchen Fällen immer zuerst. Nur so können wir unsere qualitativen Abläufe in der Praxis aufrechterhalten und Sie bestmöglich betreuen.

Termine & Absagen

Bis wann muss ich einen Termin spätestens absagen?+
Bitte sagen Sie uns mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab – telefonisch unter 07824 6644160 (Schwanau) bzw. 07808 9135007 (Hofweier), gerne auch auf dem Anrufbeantworter, falls wir nicht persönlich erreichbar sind, oder per E-Mail an info@buss-therapieundgesundheit.com.
Was passiert, wenn ich zu kurzfristig absage oder nicht erscheine?+
Dann stellen wir Ihnen den Gegenwert der Behandlungseinheit privat in Rechnung – es sei denn, der Termin kann kurzfristig mit einem anderen Klienten besetzt werden, das versuchen wir in solchen Fällen immer zuerst. Nur so können wir unsere qualitativen Abläufe in der Praxis aufrechterhalten und alle Klient:innen bestmöglich betreuen. Bei plötzlicher Krankheit oder einem Notfall sprechen Sie uns gerne direkt an.
Wie bekomme ich einen neuen Termin, nachdem ich abgesagt habe?+
Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns – wir vereinbaren gemeinsam einen neuen Termin, sobald wieder ein Platz frei ist.

Verordnung & Kosten

Welche Verordnung benötige ich für Ergotherapie?+
Für die Ergotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung auf Muster 13. Für Zusatzangebote wie Yoga oder Klangschalentherapie ist keine Verordnung nötig.
Was ist eine Blankoverordnung?+
Bei einer Blankoverordnung legen wir die genaue Heilmittelauswahl und Frequenz in Abstimmung mit der ärztlichen Diagnose selbst fest. Wir beraten Sie dazu gerne bei Ihrem ersten Termin.
Meine Verordnung ist aufgebraucht – was mache ich jetzt?+
Am besten sprechen Sie bereits ca. 2 Wochen vor Ihrem letzten Termin mit Ihrem Arzt über eine Folgeverordnung, damit es bei den Behandlungen keine Pause gibt. Bei einem Quartalswechsel denken Sie bitte daran, Ihrem Arzt erneut Ihre GKV-Karte vorzulegen. Gerne erinnern wir Sie auch daran.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?+
Ergotherapie mit ärztlicher Verordnung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (ggf. zzgl. gesetzlicher Zuzahlung). Für freie Zusatzangebote wie Yoga oder Klangschalentherapie fragen Sie bitte direkt bei uns nach den aktuellen Preisen.
Wie setzt sich die gesetzliche Zuzahlung zusammen und kann ich mich davon befreien lassen?+
Die gesetzliche Zuzahlung bei Ergotherapie setzt sich zusammen aus 10 % der Behandlungskosten plus 10 € pro Verordnung (unabhängig von der Anzahl der Behandlungseinheiten je Verordnung). Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat (in der Regel 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch kranken Menschen 1 %), kann sich von der Zuzahlung befreien lassen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihre Krankenkasse – sie berät Sie gerne zu den genauen Voraussetzungen und zum Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.

Funktionstraining

Welche Verordnung benötige ich für Funktionstraining?+
Für Funktionstraining benötigen Sie eine ärztliche Verordnung auf Muster 56.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Funktionstraining?+
Ja, mit Verordnung auf Muster 56 wird Funktionstraining von der Krankenkasse bezuschusst – in der Regel ohne Zuzahlung. Es findet an beiden Standorten – Schwanau und Hofweier – statt.
Für wen ist Funktionstraining geeignet?+
Funktionstraining richtet sich an Menschen mit rheumatischen und ähnlichen Erkrankungen. Es verbessert die Beweglichkeit, stärkt die Muskulatur und lindert Schmerzen. Mehr dazu auf unserer Seite Zusatzangebote.

Praxisablauf

Bieten Sie auch Hausbesuche an?+
Ja, nach ärztlicher Verordnung und je nach Kapazität führen wir Behandlungen auch als Hausbesuch durch. Sprechen Sie uns bei der Terminanfrage einfach darauf an.
Ich stehe auf der Warteliste – was bedeutet das?+
Bei hoher Nachfrage kann es sein, dass wir Ihnen noch keinen festen Termin anbieten können. Sie bleiben dann auf unserer Warteliste und wir melden uns, sobald ein passender Platz frei wird. Ganz wichtig: Bitte geben Sie uns unbedingt Bescheid, wenn Sie zwischenzeitlich anderweitig einen Platz gefunden haben – sonst blockieren wir unnötig einen Platz, der einer anderen Person zur Verfügung stehen könnte.
Muss ich vor dem ersten Termin etwas ausfüllen?+
Für neue Klient:innen bitten wir um ein kurzes Aufnahmeformular mit den wichtigsten Angaben. Sie erhalten es von uns rechtzeitig vor dem ersten Termin.

Praktikum & Karriere

Bieten Sie Praktikumsplätze an?+
Ja – für Schulpraktikum, Hospitationen während der Ausbildung und allgemeine Praktika. Alle Infos und die Anfrage finden Sie auf unserer Seite Praktikum & Hospitation.
Haben Sie aktuell offene Stellen?+
Unsere offenen Stellen für Ergotherapie und Physiotherapie finden Sie auf unserer Karriere-Seite.

Kontakt

Wie erreiche ich Sie am schnellsten?+
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch zu unseren Sprechzeiten (Mo–Fr 8:00–12:30 Uhr) oder per Online-Terminanfrage. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben.
Meine Frage war nicht dabei – was nun?+
Kein Problem – schreiben Sie uns einfach direkt über unsere Kontaktseite oder stellen Sie Ihre Terminanfrage online, wir melden uns schnellstmöglich zurück.

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